Honorarrichtlinien:
Gemeinsam haben der Fachverband Werbung & Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Österreich und der freie Berufsverband der Grafik-Designer, Illustratoren und Produkt-Designer Design
Austria im Frühjahr 2002 ein Standardwerk für die Honorarberechnung von Grafikleistungen herausgegeben. Die darin angegebenen Werte werden vor Gericht als in Österreich branchenübliche Tarife
anerkannt. Die Honorarrichtlinien - aus denen Sie auf den folgenden Seiten einige (vereinfachte) Auszüge finden wurden auf der Grundlage von Honorarerhebungen bei gewerblichen Grafik-Designern
und Werbeagenturen in ganz Österreich errechnet. Als Kalkulationsgrundlage diente ein Satz von 100 Euro pro Leistungsstunde des Designers bzw. Studios. Der Normalstundensatz für gewerbliche
Grafik-Designer liegt zwischen 80 und 120 Euro. Die Honorare besonders qualifizierter, namhafter Gestalter können fallweise über diesen Durchschnittswerten liegen. Gestalter mit weniger als fünf
Jahren Berufserfahrung und Studenten arbeiten oft unter diesen Richtlinien, wenn Sie noch nicht über entsprechende Qualifikation oder namhafte Referenzen verfügen. Bei karitativen Themen,
kulturellen Aufgaben und "Social Advertising" sind entsprechende Abschläge zu vereinbaren.Da die Richtlinien in ganz Österreich Gültigkeit haben, kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden,
dass die durchschnittliche Höhe der tatsächlich verrechneten Honorare in der Steiermark etwas niedriger ist als in Wien, abhängig von der Unternehmensgröße des Auftraggebers.